Finanzministerium veröffentlicht Fondsmarktstärkungsgesetz
Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Gesetz zur Stärkung des Fondsmarktes
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines „Fondsmarktstärkungsgesetzes“ veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die jüngsten Änderungen der UCITS- und AIFM-Richtlinien im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf den neuen EU-Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Aufsichtsberichterstattung, Verwahrstellen und Depotdienstleistungen sowie Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Diese Änderungen werden größtenteils ohne Abweichungen umgesetzt, um die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten.
Fondsmarkt und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927
Der deutsche Fondsmarkt hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, jedoch gibt es noch Verbesserungspotential. Ein starker und widerstandsfähiger Fondsmarkt wird als entscheidend für die Finanzierung von Infrastruktur und wirtschaftlicher Transformation angesehen. Die neue EU-Richtlinie 2024/927 ändert die Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Bezug auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Aufsichtsberichterstattung, Verwahrstellen und Depotdienstleistungen sowie Kreditvergabe durch AIFs. Diese Richtlinie muss bis zum 16. April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und zielt darauf ab, einheitliche Vorschriften in Europa für Berichterstattung, Outsourcing, den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Tools und die Kreditvergabe durch AIFs zu schaffen.
Deutschland setzt Richtlinie Eins zu Eins um
Das vorgeschlagene Gesetz wird die durch die neue EU-Richtlinie vorgeschriebenen Änderungen umsetzen. Die Einführung verpflichtender Liquiditätsmanagement-Tools wird dazu beitragen, systemische Risiken aus dem europäischen Investmentfondsmarkt zu verhindern und damit die deutschen und europäischen Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Anpassungen der Vorschriften für Fondsmanager, die Kredite durch Investmentfonds vergeben, werden für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU sorgen. Die Änderungen im KAGB werden es deutschen Fondsanbietern ermöglichen, wettbewerbsfähige Produkte anzubieten und Investoren bessere und vielfältigere Investitionsmöglichkeiten zu bieten, wie beispielsweise Bürgerenergieprojekte.
Fondsmanager: choose two tools!
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Manager offener Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Tools auswählen müssen, um die Marktstabilität zu erhöhen. Die BaFin wird eine bessere Übersicht über ausgelagerte Funktionen, insbesondere an Drittländer, erhalten und kann Sonderbeauftragte ernennen sowie die Meldung von wesentlichen Outsourcing-Vorfällen verlangen. Die Anpassungen der Kreditvorschriften für Investmentfonds werden diese an die neuen EU-Standards angleichen und so für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Nationale Regelungen werden ebenfalls angepasst, einschließlich der Einführung von geschlossenen Publikumsinvestmentfonds und der Erleichterung der öffentlichen Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten.
Weitere Auswirkungen auf Akteure
Für KVGs ist es wichtig, den Entwurf sorgfältig zu prüfen, da er neue Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, aufsichtlicher Berichterstattung und die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen sowie Kreditvergaben durch alternative Investmentfonds enthält. Zudem müssen sie sich darauf vorbereiten, dass die BaFin künftig Sonderbeauftragte bei ihnen einsetzen könnte. Investmentfonds und Verwahrstellen müssen sich mit den neuen EU-rechtlichen Vorgaben vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Prozesse und Praktiken den neuen Anforderungen entsprechen. Immobilien- und Infrastrukturfonds sollten die Möglichkeit prüfen, sich als offene Investment-AGs zu registrieren, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Akteure im Bereich erneuerbarer Energien, die Bürgerbeteiligungen planen, sollten sich über die vorgesehenen Erleichterungen informieren und diese bei ihren Projekten berücksichtigen.
Auch neu: offene Investment Gesellschaften - geschlossene Publikums Investmentfonds
Der Entwurf führt zudem das Konzept von geschlossenen Publikumsinvestmentfonds ein und erlaubt, dass offene Immobilien- und Infrastrukturfonds als offene Investmentgesellschaften strukturiert werden. Darüber hinaus wird die öffentliche Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten erleichtert. Zudem erhält die BaFin die Befugnis, Sonderbeauftragte bei KVGs zu ernennen.
ACL und RISP im Dienste der Finanzindustrie seit 2002
Die Averroes Concept Lounge (ACL) mit ihrem Regulatory Intelligence Service Portal (RISP) können Kunden aus der Finanzbranche auf vielfältige Weise bei der Umsetzung des Referentenentwurfs des „Fondsmarktstärkungsgesetzes“ unterstützen:
Automatisierte Überwachung und Analyse regulatorischer Entwicklungen:
Das RISP ermöglicht eine kontinuierliche und automatisierte Überwachung der regulatorischen Vorgaben, einschließlich der neuen EU-Richtlinie 2024/927, die wesentliche Änderungen in Bereichen wie Liquiditätsrisikomanagement, Verwahrstellen und Kreditvergabe durch AIFs einführt. Dies hilft Finanzunternehmen, frühzeitig über Änderungen informiert zu sein und schnell auf neue Anforderungen zu reagieren.
Fachliche Beurteilung und Interpretation:
Die Experten von ACL können die komplexen regulatorischen Texte analysieren und den Unternehmen klare, praxisnahe Handlungsanweisungen bieten. Dies umfasst die Auslegung der neuen Anforderungen, wie z.B. die Einführung von mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Tools, sowie die Anpassungen im Bereich der Kreditvergaben durch Investmentfonds.
Unterstützung bei der Anpassung interner Prozesse:
ACL kann bei der Überprüfung und Anpassung interner Prozesse und Systeme helfen, um die Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Dies könnte beispielsweise die Implementierung der geforderten Liquiditätsmanagement-Tools oder die Anpassung der Berichts- und Outsourcing-Prozesse umfassen.
Berichterstattung und Dokumentation:
Mit dem RISP können Finanzunternehmen ihre regulatorische Berichterstattung optimieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die neuen Anforderungen an die Aufsichtsberichterstattung und die Einbindung von Sonderbeauftragten durch die BaFin kann dies von großem Nutzen sein.
Beratung zu neuen Marktchancen:
Durch das systematische Screening und die fundierte Analyse kann ACL Unternehmen auch über neue Marktchancen informieren, die sich durch die Einführung geschlossener Publikumsinvestmentfonds oder die Erleichterungen bei Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energieprojekten ergeben.
Insgesamt können ACL und RISP Finanzunternehmen dabei unterstützen, nicht nur die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch strategisch von den neuen Regelungen zu profitieren, indem sie Marktchancen identifizieren und ihre Position im Wettbewerb stärken.