Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsmarktes
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines „Fondsmarktstärkungsgesetzes“ veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die jüngsten Änderungen der UCITS- und AIFM-Richtlinien im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf den neuen EU-Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Aufsichtsberichterstattung, Verwahrstellen und Depotdienstleistungen sowie Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Diese Änderungen werden größtenteils ohne Abweichungen umgesetzt, um die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten.
Fondsmarkt und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927
Der deutsche Fondsmarkt hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, jedoch gibt es noch Verbesserungspotential. Ein starker und widerstandsfähiger Fondsmarkt wird als entscheidend für die Finanzierung von Infrastruktur und wirtschaftlicher Transformation angesehen. Die neue EU-Richtlinie 2024/927 ändert die Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Bezug auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Aufsichtsberichterstattung, Verwahrstellen und Depotdienstleistungen sowie Kreditvergabe durch AIFs. Diese Richtlinie muss bis zum 16. April 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und zielt darauf ab, einheitliche Vorschriften in Europa für Berichterstattung, Outsourcing, den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Tools und die Kreditvergabe durch AIFs zu schaffen.
Deutschland setzt Richtlinie Eins zu Eins um
Das vorgeschlagene Gesetz wird die durch die neue EU-Richtlinie vorgeschriebenen Änderungen umsetzen. Die Einführung verpflichtender Liquiditätsmanagement-Tools wird dazu beitragen, systemische Risiken aus dem europäischen Investmentfondsmarkt zu verhindern und damit die deutschen und europäischen Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Anpassungen der Vorschriften für Fondsmanager, die Kredite durch Investmentfonds vergeben, werden für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU sorgen. Die Änderungen im KAGB werden es deutschen Fondsanbietern ermöglichen, wettbewerbsfähige Produkte anzubieten und Investoren bessere und vielfältigere Investitionsmöglichkeiten zu bieten, wie beispielsweise Bürgerenergieprojekte.
Fondsmanager: choose two tools!
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Manager offener Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Tools auswählen müssen, um die Marktstabilität zu erhöhen. Die BaFin wird eine bessere Übersicht über ausgelagerte Funktionen, insbesondere an Drittländer, erhalten und kann Sonderbeauftragte ernennen sowie die Meldung von wesentlichen Outsourcing-Vorfällen verlangen. Die Anpassungen der Kreditvorschriften für Investmentfonds werden diese an die neuen EU-Standards angleichen und so für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Nationale Regelungen werden ebenfalls angepasst, einschließlich der Einführung von geschlossenen Publikumsinvestmentfonds und der Erleichterung der öffentlichen Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten.
Weitere Auswirkungen auf Akteure
Für KVGs ist es wichtig, den Entwurf sorgfältig zu prüfen, da er neue Regelungen zu Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, aufsichtlicher Berichterstattung und die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen sowie Kreditvergaben durch alternative Investmentfonds enthält. Zudem müssen sie sich darauf vorbereiten, dass die BaFin künftig Sonderbeauftragte bei ihnen einsetzen könnte. Investmentfonds und Verwahrstellen müssen sich mit den neuen EU-rechtlichen Vorgaben vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Prozesse und Praktiken den neuen Anforderungen entsprechen. Immobilien- und Infrastrukturfonds sollten die Möglichkeit prüfen, sich als offene Investment-AGs zu registrieren, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Akteure im Bereich erneuerbarer Energien, die Bürgerbeteiligungen planen, sollten sich über die vorgesehenen Erleichterungen informieren und diese bei ihren Projekten berücksichtigen.
Auch neu: offene Investment Gesellschaften – geschlossene Publikums Investmentfonds
Der Entwurf führt zudem das Konzept von geschlossenen Publikumsinvestmentfonds ein und erlaubt, dass offene Immobilien- und Infrastrukturfonds als offene Investmentgesellschaften strukturiert werden. Darüber hinaus wird die öffentliche Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten erleichtert. Zudem erhält die BaFin die Befugnis, Sonderbeauftragte bei KVGs zu ernennen.